AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

A. Geltungsbereich

1. Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen von Diana´s Glückskinder (vertreten von Nico Hildenbrand, Heckenweg 68, 76199 Karlsruhe) und Partnern liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Zusätzliche oder abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dokumentenechte Faxschreiben werden anerkannt.


2. Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB`s aber auch einzelner Vertragspunkte berühren nicht die Rechtsgültigkeit des Vertrages, sondern zieht eine Ersetzung der Klauseln durch solche nach sich, die nach dem geltenden Recht zulässig und dem wirtschaftlichen Sinne des Vertrages am nächsten sind.


B. Vertragsabschluss

1. Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung und Rücksendung des Angebotes und der Zusendung der Auftragsbestätigung beziehungsweise Vertrag zustande.


C. Zahlungsbedingungen, Kaution

1. Sind keine anderen Vereinbarungen getroffen ist der vereinbarte Preis für die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung wie folgt zu zahlen: Der Gesamtbetrag ist zahlbar bei Selbstabholung in bar, per Vorkasse Überweisung 7 Tage vor der ersten Veranstaltung oder nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung per Überweisung 7 Tage nach Rechnungsstellung im Anschluss an den ersten Veranstaltungstag auf das Konto von Diana´s Glückskinder.


2. Erfolgen die Zahlungen nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Auftraggebers vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu fordern. Die Höhe dieses Anspruches wird im Einzelfall berechnet, beläuft sich aber mindestens auf die Summe des vereinbarten Honorars. Ferner ist der Auftragnehmer im Falle von Zahlungsverzug berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Nach Überschreitung der Zahlungsfristen um mehr als 4 Wochen, gelten die gesetzlichen Regelungen. Eine Aufrechnung ist nur zulässig mit rechtskräftig gestellten Forderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Gegenforderung auf demselben Recht beruht.


3. Bei der Abholung/Anlieferung der Mietartikel erhebt Diana´s Glückskinder eine vom Kunden zu hinterlegende Kaution in jeweils angemessener Höhe. Die Kaution ist bei mangelfreier und pünktlicher Rückgabe der Mietartikel zurückzuerstatten. Im Falle mangelhafter Rückgabe (dreckig, nass, nicht richtig zusammengerollt, verspätete Rückgabe) der Mietartikel behält sich Diana´s Glückskinder diese in Anrechnung auf dadurch entstehende Ansprüche ganz oder teilweise ein.


4. Kosten, die durch nicht vereinbarte Hol- und Bring Fahrten und/oder das Fernbleiben des Auftraggebers oder deren Vertreter zu vertraglich vereinbarten Zeiten entstehen, werden nachträglich in Rechnung gestellt.


5. Bei wetterbedingtem, auch vollständigem Nutzungsausfall, auch wenn das Gerät nicht ausgepackt oder aufgebaut wurde, ist das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu entrichten. Der Auftraggeber trägt stets das Wetterrisiko und das der Veranstaltungsdurchführung. 


D. Änderungsvorbehalt

1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Vertragsleistungen in zumutbarer Weise für Auftraggeber zu ändern (z.B. bei dem Ausfall von Künstlern, technischen Anlagen etc.) soweit dadurch der Wert der Leistungen nicht zum Nachteil des Auftraggebers geändert wird. Auch in der Auftragsabwicklung und Gestaltung des Programms ist der Auftragnehmer frei, insbesondere wenn es dem Erfolg der Veranstaltung dient.


E. Rücktritt des Auftragnehmers

1. Neben dem bereits angeführten Recht auf Rücktritt wegen mangelnder Sicherstellung der Zahlung ( C ), ist der Auftragnehmer in folgenden Fällen zum Rücktritt berechtigt:

a.) Mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers, so dass eine erfolgreichen Umsetzung des Vertrags nicht möglich ist ( G ).

b.) Ausfall von Künstlern, Modulen oder Leistungen dritter Seite, ohne dass es in zumutbarer Weise gelingt, adäquaten Ersatz zu schaffen. 


2. Grundsätzlich hat der Auftraggeber im Falle eines berechtigten Rücktritts der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Schadenersatz. Dieser kann bei Fahrlässigkeit oder grobem Verschulden des Auftragnehmers verlangt werden und beläuft sich maximal auf die Höhe des vereinbarten Honorars. 


F. Rücktritt des Auftraggebers

1. Bis zum Tag der Veranstaltung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Dies bedarf der Schriftform per Einschreiben! In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, Schadenersatz einschließlich des entgangenen Gewinns zu leisten. Der Auftragnehmer berechtigt, anstelle einer detaillierten Schadensberechnung eine pauschalierte Entschädigung zu fordern (Stornokosten).

Diese gestaltet sich wie folgt:

– bei Rücktritt nach Vertragsabschluss: 50% der Auftragssumme

– bei Rücktritt bis 30 Tage vor Auftragsbeginn: 80% der Auftragssumme

– bei Rücktritt bis 14 Tage vor Auftragsbeginn 100% der Auftragssumme


2. Diese Forderung gilt über eine mögliche Veräußerung des Betriebes durch den Auftraggeber an einen Dritten nach Vertragsabschluss aber vor Vertragserfüllung. Eine Übertragung des Vertrages an den Rechtsnachfolger kann in Zusammenwirken aller Beteiligten erwirkt werden.


G. Erfüllungsvoraussetzungen

1. Tritt keine anders lautende Bestimmung in Kraft, ist der Auftraggeber verpflichtet, die notwendige Voraussetzung zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes zu schaffen. Hierzu zählen insbesondere:


2. Genehmigungs- und Anmeldeverfahren sowie Gebühren (z.B. DSR, GEMA oder Ordnungsamt).


3. Auflagenerfüllung (z.B. Sanitätsdienst), Infrastrukturelle Gegebenheiten, wie Strom- und Wasseranschlüsse, ausreichende Größe/Platzbedarf des Erfüllungsortes sowie ungehinderter Zugang zu diesem Ort.


4. Sicherheit der ausführenden Personen und angemessene Verpflegung.


5. Sicherheit des zur Ausführung notwendigen Equipments (z.B. gegen Diebstahl oder Vandalismus).


6. Bei Nicht- oder unvollständiger Erfüllung dieser Pflichten behält sich der Auftragnehmer das Recht auf Vertragsrücktritt, Berechnung von Zusatzleistungen und Schadenersatzforderungen vor. 


H. Foto- & Filmaufnahmen

1. Während der Veranstaltung werden Film- und Fotoaufnahmen angefertigt.


2. Mit Vertragsabschluss erklärt der Auftraggeber/Veranstalter sich damit einverstanden, dass unter Umständen Film- und/oder Fotoaufnahmen von der Veranstaltung angefertigt werden. Die unentgeltlich von Diana´s Glückskinder für kommerzielle und nicht kommerzielle Zwecke, zeitlich, inhaltlich und geografisch uneingeschränkt in allen Medien – insbesondere im Internet – genutzt werden können.


3. Alle genutzten Konzepte, Fotos, Materialien, Texte, Logos, etc. sind Eigentum von Glückskinder und dürfen vom Kunden nicht für eigene Zwecke genutzt werden.


I. Schweigepflicht

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Meidung einer Konventionalstrafe, über die getroffenen Vereinbarungen – insbesondere die Honorarsumme – Schweigepflicht zu bewahren, es sei denn, er ist zu Auskünften gesetzlich verpflichtet.


J. Sicherheitsbestimmung

1. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt und verpflichtet, die Erfüllung des Vertrages zu unterbrechen, sobald sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass eine Gefährdung in jeglicher Form für die Beteiligten oder Dritte entstehen könnte.


K. Haftung und Gewährleistung

1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer pünktlichen und reibungslosen Vertragserfüllung, so die notwendigen Voraussetzungen vom Auftraggeber geschaffen wurden (G).


2. Bei einer Veranstaltung für Kinder weist der Kunde die Besucher der Veranstaltung in angemessener Form darauf hin, dass es sich bei dem Programm von Diana´s Glückskinder um ein Unterhaltungsangebot handelt und nicht um eine dauerhafte, allumfassende Betreuung bzw. Beaufsichtigung der Kinder. Die Aufsichtspflicht während der Veranstaltung obliegt einem Elternteil/Erziehungsberechtigten bzw. dem Kunden oder anderen, bei der Veranstaltung anwesenden und vom Veranstalter beauftragten Aufsichtspersonen. Diana´s Glückskinder übernimmt keine Aufsichtspflicht. 


3. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Leistungen und Materialien, die zur Erfüllung des Auftrages beitragen, selbst wiederum bei Dritten einzukaufen. Dafür schließen wir je nach Einzelfall Dienstleistungsverträge mit Dritten ab. Das Dienstleistungsverhältnis zwischen Diana´s Glückskinder und dem Kunden bleibt davon unberührt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung oder Schadensersatz für Unregelmäßigkeiten und Ausfällen von Leistungen die Dritte, insbesondere Vorlieferanten, zu vertreten haben.


4 Für Schäden die nachweislich der Auftragnehmer zu vertreten hat haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Haftungsansprüche – auch gegen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – sind jedoch ausgeschlossen, solange nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde.


5. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


6. Der Auftraggeber haftet darüber hinaus nicht für Ansprüche gegen den AN und/oder seine Subunternehmer für die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes an seine Arbeitnehmer. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, die Regelungen zum Mindestlohn in seinem Unternehmen strikt einzuhalten. Diese Zusicherung gibt der Auftragnehmer auch für seine Subunternehmen ab. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber zur Absicherung der Mindestlohnregelung Einsichtnahme- und Kontrollrechte sowie das Zustimmungsrecht zur Beauftragung von Subunternehmen ein.


7. Der Auftragnehmer kann keine Haftung für Schäden an Rasen, Böden, Glasscheiben, etc. durch Nutzung der Module übernehmen.


8. Der Auftragnehmer haftet innerhalb des gesetzlichen Rahmens, weiter gehende Haftungen sind ausgeschlossen. 


9. Der Auftraggeber ist nach der Übernahme der Mietgegenstände in vollem Umfang für diese verantwortlich. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden, Vandalismus oder Unfälle. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten und Mietausfälle/ bei Verlust der Wiederbeschaffungswert und Mietausfälle in Rechnung gestellt.


10. Die Geräte sind, wenn die Betreuung durch Diana´s Glückskinder stattfindet, haftpflichtversichert.


11. Wird die Erfüllung des Vertrages durch Höhere Gewalt beeinflusst oder unmöglich, werden Minderungs- oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.


12. Eine Haftung des Auftragnehmers entfällt, wenn der Misserfolg der Leistung auf fehlende Unterstützung des Auftraggebers zurückzuführen ist.


13. Eine Gewährleistung für den Erfolg und/oder das Gefallen von Veranstaltungen wird nicht übernommen.


14. Dem Auftraggeber bleibt das Recht auf Nachbesserung, die er während der Veranstaltung unter genauer Nennung der Mängel beim Auftragnehmer anzeigen muss. Für die Abhilfe steht dem Auftragnehmer eine angemessene Zeit zur Verfügung. Unterlässt der Auftraggeber diese Rüge schuldhaft, sind spätere Ersatzansprüche ausgeschlossen.


15. Der Auftraggeber hat Mängel gegenüber dem Auftragnehmer unverzüglich telefonisch unter 0170/ 8411184 vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen, so dass der Auftragnehmer ggf. ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen oder telefonischen Support leisten kann. Wird ein Mangel/Defekt bei der Rückgabe der Geräte gemeldet, so kann dieser nicht akzeptiert werden.


16. Erbringt der Auftragnehmer die Leistung verspätet oder gar nicht aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen, kann der Auftraggeber vom Vertrag kostenfrei zurücktreten und nur bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit Schadenersatz verlangen – sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind.


17. Die Benutzung der vom Auftragnehmer gestellten Geräte geschieht im Übrigen auf eigene Gefahr.


L. Betriebsvoraussetzungen

1. Aus Sicherheitsgründen ist bei widrigen Witterungsverhältnissen (wie etwa ab Windstärke 6, bei Windböen und bei Regen) der Betrieb unverzüglich einzustellen und die Geräte zu sichern bzw. abzubauen. Verstößt der Kunde gegen diese Vorgaben, haftet er für sämtliche Schäden, eine Haftung Diana´s Glückskinder ist ausgeschlossen. Eine Minderung der Rechnung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Es handelt sich hierbei um höhere Gewalt.


2. Bei mehrtägigen Veranstaltungen hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass die einzelnen Geräte, das Zubehör und sonstiges Material so aufbewahrt werden, dass sie vor dem Zugriff Dritter, Witterung und Vandalismus geschützt sind. Für etwaige Schäden und Verluste, die durch unsachgemäße Lagerung sowie mangelnde Beaufsichtigung entstehen, ist der Auftraggeber ersatzpflichtig.


3. Bei Einsatz von Mietartikeln, die mit Strom versorgt werden, wird je ein Stromanschluss 230V (bei unseren Hüpfburgen und Kettenkarussell)direkt am Aufbauplatz für die Mietartikel benötigt. 


4. Die Verbrauchskosten gehen zu Lasten des Kunden.


5. Die Absicherung der verlegten Kabel oder Wasserschläuche, z.B. durch Kabelmatten o.ä., liegt in der Hand des Auftraggebers. Ausschließlich der Auftraggeber selbst haftet während der gesamten Mietdauer für verlegte Kabel oder Wasserschläuche.


6. Eine Sicherung der Eventmodule durch Verankerung mit Erdnägeln und/oder durch Gewichte kann bei Bedarf erforderlich sein und erfolgt durch den Auftragnehmer. Für Schäden wird vom Auftragnehmer allerdings keine Haftung übernommen.


7. Der Auftraggeber trägt die Kosten für Wartezeiten, die dem Auftragnehmer durch fehlendes Hilfspersonal, mangelnde Platzverhältnisse oder sonstige Verzögerungen durch den Auftraggeber entstehen. Pro angefangener Stunde werden pro beauftragten Eventbetreuer 30€ netto nachträglich in Rechnung gestellt.


8. Wir benötigen eine ebene, saubere Fläche, z.B. Gras oder Teer. Kein Aufbau auf Schotter, roter Erde, Sand oder Tartan!!


9. Wir empfehlen Ihnen, ein Regelschild zur Benutzung von Eventmodulen, wie Hüpfburgen und Luftkissen, gut lesbar neben Ihrem Leihgerät aufzustellen. Unser eigenes Hinweisschild können Sie gerne als DIN A1 Plakat kostenfrei erhalten.


10. Nach dem Betrieb sind sämtliche Geräte zu reinigen, zu trocknen und sorgfältig zu verpacken. Beschädigungen an Geräten sind sofort bei Feststellung dem Auftragnehmer zu melden. Nach Feststellung von Beschädigungen, die die Betriebssicherheit beeinträchtigen, dürfen die Geräte nicht mehr betrieben werden. Bei der Rückgabe von dreckigen Eventmodulen, werden die Kosten hierfür nachträglich in Rechnung gestellt oder von der Kaution einbehalten.


11. Erfolgt die Rückgabe der Geräte nach Beendigung des Auftrages nicht oder verspätet, so haftet der Kunde für die Dauer der Vorenthaltung oder Ersatzbeschaffung durch Weiterentrichtung des entsprechenden Entgeltes. Die Geltendmachung weiteren Schadens, insbesondere infolge von Unmöglichkeit oder Verzug der Weitervermietung sowie wegen entgangenen Gewinns, bleibt davon unberührt. Die Kosten notwendiger Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten trägt der verursachende Kunde. Bei Selbstabholung – auch durch von ihm Beauftragte – trägt der Kunde das Transportrisiko und haftet insoweit in vollem Umfang für eine verspätete Rückgabe.


M. Selbstabholung und –betrieb

1. Die Abholung und Rückbringung aller gemieteten Artikel erfolgt durch den Kunden in einem leeren, sauberen und trockenen Transporter oder Hänger. Die Verladung erfolgt auf eigene Gefahr.


2. Eine Auflistung der mitgegebenen Einzelteile und Rückgabezeit wird auf dem Lieferschein festgehalten. Die geliehenen Geräte sind sorgfältig zu behandeln. Die Gebrauchs- und Sicherheitsanleitungen zum Auf- & Abbau sowie zum Einsatz der Mietgeräte, welche der Kunde bei Abholung erhält, sind anerkannt und im Betrieb unbedingt zu beachten.


3. Die Geräte dürfen nur mit volljährigem, verantwortungsbewussten, nüchternen Aufsichtspersonal betrieben werden (1 Person pro Artikel). Die Mietartikel sind zum schriftlich festgehaltenen Zeitpunkt und im gleichen Zustand zurückzubringen, wie bei der Abholung erhalten (vollständig, sauber & trocken, ordentlich zusammengerollt). Bei unpünktlicher Rückgabe werden weitere Miettage und evtl. Nutzungsausfall nachträglich in Rechnung gestellt.


4. Die Weitervermietung an Selbstbetreiber ist nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet.


N. Lieferservice mit Selbstauf & -abbau sowie Betreuung in Eigenregie

1. Der Kunde hat bei der An- und Rücklieferung (ebenerdiges Gelände, frei zugängig, Fußweg max. 20m, erreichbar mittels eines Hubwagen/Steinbock, mindestens eine Breite von 1,2m des Weges muss vorhanden sein!) der Mietartikel durch den Auftragnehmer anwesend zu sein. Um eine ordnungsgemäße Übergabe zu gewährleisten, sind mind. 2 Hilfskräfte für das Ent- und Beladen zur Verfügung zu stellen. Sollte keine Hilfe von Seiten des Kunden möglich sein, buchen Sie bitte frühzeitig gegen Aufpreis eine 2. Person von Diana´s Glückskinder.


2. Der Auftragnehmer liefert nur ebenerdig an. Für die Anlieferung über Stufen oder in höhere Stockwerke wird eine schriftliche Genehmigung/Zusage der Diana´s Glückskinder benötigt.


3. Wirkt der Kunde am Transport/Ein- und Ausladen der Mietgegenstände mit oder übernimmt der Kunde den Transport durch Stapler o.ä. selbst, ist dieser für die Sicherung und den Transport vollumfänglich verantwortlich und haftbar. Im Schadensfall trägt der Kunde die Kosten für Reparaturen, Wiederbeschaffung und evtl. Mietausfall sowie Leihgeräte bis zur Zahlung, Reparatur und/oder Wiederbeschaffung.


4. Aus logistischen Gründen können die Zeiten der An- und Rücklieferung in einem Zeitfenster vor und nach dem vereinbarten Veranstaltungszeiten/tagen liegen. Nach vorheriger Einweisung geschieht der Auf- & Abbau in Eigenregie durch den Mieter. Die geliehenen Geräte sind sorgfältig zu behandeln. Eine Auflistung der gelieferten Einzelteile wir auf dem Lieferschein festgehalten. Die Gebrauchs- und Sicherheitsanleitungen zum Auf- & Abbau sowie zum Einsatz der Mietgeräte, welche der Kunde bei Abholung erhält, sind anerkannt und im Betrieb unbedingt zu beachten.


5. Entsprechend der zeitlichen Verabredung müssen die Mietartikel abhol- und auflade bereit gehalten und eine problemlose Zufahrt ermöglicht werden. Vom Kunden zu verantwortende Zeitverzögerung wird in nachträgliche Rechnung gestellt.


O. Service mit Betreuung

1. Zutreffende Punkte aus Abschnitt N gelten auch für Abschnitt O und umgekehrt.


2. Die An- und Rücklieferung, der Auf- & Abbau der Mietartikel auf ebenerdigen Gelände und festem Untergrund sowie die Betreuung bzw. Aufsicht, wird von Diana´s Glückskinder übernommen.


3. Die Aktionszeit/Betreuungszeit der Mietartikel beträgt max. 6 Std. bei Tagesveranstaltungen inkl. 30 minütiger Pausen. Diese kann auch aufgeteilt werden. Bei längeren Einsatzzeiten werden die Pausenzeiten entsprechend verlängert. In den Pausen stehen die gemieteten Geräte nicht zur Verfügung. Wenn der Auftraggeber zu diesen Zeiten eigenes Personal einsetzt, übergehen alle Pflichten, insbesondere der Haftpflicht, an den Auftraggeber.


4. Der Auftraggeber sorgt während der Einsatzzeit für einen Imbiss im Rahmen des Üblichen. Erhält das Personal keine kostenfreie Verpflegung vom Auftraggeber vor Ort, behalten wir uns vor diese nachträglich mit 30€ netto pro Mitarbeiter vor Ort nachträglich in Rechnung zu stellen.


5. Der Auf- & Abbau wird unmittelbar vor bzw. nach der vertraglich vereinbarten Aktionszeit durchgeführt. Soll der Aufbau vor dieser Zeit abgeschlossen sein, so wird pauschal 30€ netto pro angefangener Stunde/Mitarbeiter/Aktion berechnet. Gleiches gilt, wenn der Abbau nicht unmittelbar nach Aktionsende beginnen kann.


6. Der Kunde muss in Fußreichweite ausreichend kostenfreie Parkplätze für unsere Firmenfahrzeuge zur Verfügung stellen. Bei anfallenden Parkgebühren übernimmt der Auftraggeber die Kosten oder diese werden nachträglich in Rechnung gestellt. Soweit eine Sondergenehmigung für die Zufahrt zum Veranstaltungsort eingeholt werden muss, z.B. bei Landschaftsschutzgebieten, Waldwegen oder Fußgängerzonen, obliegt dies dem Auftraggeber.


7. Das Veranstaltungsgelände muss vor und nach der vereinbarten Aktionszeit für unsere Firmenfahrzeuge zum Auf- & Abbau frei zugängig sein. Der Zugang zum Aufbauort muss mindestens 1,2m breit sein und mit einem Hubwagen/Steinbock etc. ebenerdig befahrbar sein. Der vertraglich vereinbarte Zeitraum kann nicht in mehrere Zeitabschnitte unterteilt werden. Bei der Durchführung von Aktionen mit nur einem gebuchten Mitarbeiter sind für die Ent- und Beladung sowie für den Auf- & Abbau kurzzeitig 2-3 Hilfskräfte seitens des Kunden zur Verfügung zu stellen. Hierbei gilt insbesondere Abschnitt N Punkt 3. 


P. Provisionsvereinbarung

1. Eine Provisionsvereinbarung setzt eine vorherige schriftliche Vereinbarung voraus.


Q. Teamkleidung, Eigenwerbung

1. Falls nicht anders vereinbart, treten die Erfüllungs- & Verrichtungsgehilfen in Diana´s Glückskinder Teamkleidung auf. Der Auftragnehmer gestattet die Verteilung von Werbemitteln, die Aufstellung/Aufhängung von Werbeschilder/-bannern. 


R. Schriftformklausel

1. Mündliche Nebenabreden zu den Verträgen bestehen grundsätzlich nicht. Änderungen oder Zusätze bedürfen der Schriftform. 


S. Inhalt des Onlineangebotes

1. Diana´s Glückskinder übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen Diana´s Glückskinder, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens Diana´s Glückskinder kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Diana´s Glückskinder behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.


T. Verweise und Links

1. Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten (”Hyperlinks”), die außerhalb des Verantwortungsbereiches von Diana´s Glückskinder liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem Diana´´s Glückskinder von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Diana´s Glückskinder erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten/verknüpften Seiten hat Diana´s Glückskinder keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert sich Diana´s Glückskinder hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in von Diana´s Glückskinder eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Linkverzeichnissen, Mailinglisten und in allen anderen Formen von Datenbanken, auf deren Inhalt externe Schreibzugriffe möglich sind. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. 


U. Urheber- und Kennzeichenrecht

1. Diana´s Glückskinder ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Diana´s Glückskinder nicht gestattet. Sämtliche Texte, Bilder, Software und Webseiten-Designs auf diesen Seiten sind urheberrechtlich geschützt für Diana´s Glückskinder, soweit sich aus dem Folgenden nichts anderes ergibt. Ohne schriftliche Erlaubnis des Autors dürfen sie in keiner Form reproduziert werden, auch nicht elektronisch im Internet. Sie können die Bilder und Software von diesen Seiten auf ihrem eigenen Computer benutzen, Sie dürfen jedoch keine Texte, Fotos, Software und Webseiten-Designs auf Ihrer Homepage reproduzieren oder diese auf eine WWW, FTP oder BBS-Site nutzen.


V. Datenschutz

1. Diana´s Glückskinder speichert notwendige personenbezogene Kundendaten. Die Kunden erklären mit Vertragsabschluss hierzu ihr Einverständnis. Alle Daten werden vertraulich behandelt. Diana´s Glückskinder verpflichtet sich, über sämtliche Geschäftsgeheimnisse des Kunden Dritten gegenüber während und nach dem Vertragsverhältnis Stillschweigen zu bewahren. 2. Diana´s Glückskinder benutzt Cookies. Diese dienen aber lediglich dazu, die Handlungen zu speichern und künftige Besuche und Handlungen zu vereinfachen. 3. Wir sichern unser Portal durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung oder Verarbeitung Ihrer Daten durch unbefugte Personen nach bestem Wissen und Gewissen. Trotz regelmäßiger Kontrollen ist ein vollständiger Schutz gegen alle Gefahren nicht möglich.


o Bei Fragen wenden sie sich bitte an: mail@glueckskinder-ka.de



W. Rechtswirksamkeit

1. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.


X. Änderungen und Ergänzungen

1. Diana´s Glückskinder bleibt es ausdrücklich vorbehalten, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit an die Gegebenheiten anzupassen bzw. zu ändern und sofort anzuwenden.


Y. Teilnichtigkeit

1. Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird ersetzt durch die ihr wirtschaftlich am nächsten kommende Regelung.


Z. Gerichtstandklausel

1. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten und Mahnverfahren aus dem Vertrag ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, Karlsruhe, dies gilt auch für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.


Letzte Aktualisierung am 06.06.2019



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